Archive for Oktober, 2009

Sieben Thesen zur Zukunft von gfs.bern

Heute wir die Schweizerische Gesellschaft für praktische Sozialforschung 50 Jahre alt. In Zürich findet die Jahrestagung deshalb in einem speziellen Rahmen statt. Hier erscheinen die sieben Thesen, die Claude Longchamp, Verwaltungsratspräsident und Institutsleiter, in einem grösseren Referat präsentieren wird.

gfs

1. gfs.bern hat sich im grossen Bereich der Sozialforschung langfristig zwei Kernbereiche erarbeitet: zunächst die Politik-, dann die Kommunikationsforschung. In beiden Bereichen strebt es heute wie in Zukunft an, national ganz vorne dabei zu sein, es – soweit nötig – zu werden und – wo vorhanden – zu bleiben. Wir wollen nicht nur guter Durchschnitt sein, wie das in der Schweiz üblich ist; wir wollen immer einen Schritt voraus sein.

2. gfs.bern hat methodisch eine Spezialität entwickelt. Es ist in der Lage, öffentliche Meinung als Prozess zu denken und zu untersuchen. Es kann nötige Datenquellen hierzu in einzigartiger Weise miteinander kombinieren. Wir sind das Institut, das Umfragen in der Bevölkerung und Inhaltsanalysen der Medien direkt miteinander verbinden kann. Wir haben das soweit routiniert, dass wir es regelmässig einsetzen können.

3. gfs.bern hat sich verschiedene Stärken erarbeiten, die es als Forschungsinstitut schon heute von anderen abheben: Dazu gehören die Kundennähe, die fachliche Spezialisierung, das Methoden-Know-how und die Kommunikationskompetenz. Das wollen wir auch inskünftig pflegen, denn sie garantieren, dass wir immer mehr qualitativ herausragende Arbeiten leisten können.

4. gfs.bern hat sich nach 16 Jahren intensiver Forschungsarbeit einen erheblichen Wissensfundus erarbeitet. Dieser soll vermehrt in die Praxis einfliessen. Wir werden auch inskünftig ein Forschungsinstitut sein und wollen kein Beratungsbüro werden, unser Wissen aber systematisieren, in die qualifizierte Lehre einbringen und alle sinnvollen Möglichkeiten der Kommunikation nutzen.

5. Die früher geltende Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Kunden zur Unterscheidung unserer Zielgruppen macht mit den realen Entwicklungen in Staat und Wirtschaft kaum mehr Sinn. Unsere Kunden der Zukunft kommen deshalb aus beiden Polen und Übergangsbereichen, sofern sie ein politisches oder kommunikatives Problem haben, zu dem wir einen Lösungsbeitrag leisten können.

6. gfs.bern hat, wie der Name sagt, sein Aktivitätszentrum in Bern. Es will beitragen, aus Bern ein Politikzentrum zu entwickeln, das lokal, national und international anschlussfähig ist. Dabei wollen wir mit sinnvollen Partnern vermehrt kooperieren und auf dem Platz Bern ein wichtiger Arbeitgeber sein für SozialwissenschafterInnen, welche eine forscherische Praxis mitentwickeln wollen.

7. Um all diesen Anforderungen zu genügen, werden wir konstant moderat wachsen müssen und wollen. Wir werden keine grossen Sprünge machen mit Filialgründungen in aller Welt. Wir werden aber auch keinen selbstgenügsamen Stillstand anstreben. Wir freuen uns, wenn es mehr Konkurrenz gibt; wir scheuen sie mit unserem Fundus aus Erfahrung, Wissen und Willen zum Handeln nicht.

Minarett-Initiative: Das Nein der CVP-Basis bleibt unklar

Heute erscheint die erste SRG-Umfrage zu den Volksabstimmungen vom 29. November 2009. Das Verbot für die Kriegsmaterialausfuhr ist in der Ausgangslage in der Schwebe, während bei der Minarett-Initiative heute das Nein überwiegt.

Tagesschau vom 23.10.2009

Trotz der klareren Verhältnissen bei der Minarett-Initiative bot die Analyse dieses Themas mehr Schwierigkeiten. Denn das Muster bei der Kriegsmaterial-Initiative gleicht dem, was man bei Initiativen kennt, die im Links/Rechts-Spektrum polarisieren.

Bei der Minarett-Initiative drängt sich eine Analyse der Polarität von Tradition und Moderne auf. Dabei handelt es sich um die zweitwichtigste Konfliktlinie bei Schweizer Volksentscheidungen, und die Hauptfrage ist, wie weit die Unterstützung der Initiative über die SVP-Wählerschaft hinaus reicht. Denn bei dieser kann man annehmen, dass sie am Abstimmungstag gut mobilisiert ist und grossmehrheitlich dafür votieren will.

Die interessantes Zusatzpotenziale finden sich erfahrungsgemäss bei den Parteiungebundenen, bei der CVP- resp. der FDP-Wählerschaft. Letztere scheidet für die Initianten weitgehend aus. Sie will in ihrer Mehrheit gegen die Initiative stimmen, und sie liesst die getesteten Argumente entsprechend.

Weniger sicher ist das an der CVP-Basis und bei den parteipolitisch ungebunden Stimmenden. In ihren vorläufigen Stimmabsichten sind sie zwar mehrheitlich auf der Nein-Seite, wenn auch nur knapp. Doch deckt der Argumententest auch Gegenteiliges auf: Er zeigt, dass insbesondere die CVP-Basis und die ungebundenen die Botschaften der Ja-Seite ebenso befürworten wie die des Nein-Lagers.

Das spricht dafür, dass hier die Meinungen höchstens labil gemacht sind. Bei der CVP kann die Ablehnungstendenz am ehesten mit der Parteiloyalität, allenfalls auch mit der Kirchenbindung geklärt werden. Bei den Ungebundenen wird aber alles unsicher.

Denn anders als bei Grünen, SP und FDP ist die Ablehnung der Pro-Argumente an der CVP -Basis nicht sicher, und erklärt noch keines der Nein-Argumente, warum man die Initiative ablehnen will.

Im besseren Fall für die Abstimmung, haben wir die Auswahl der getesteten Botschaften zu wenig sorgfältig gemacht. Im besseren Fall für unser Analyse, hat die Nein-Seite genau dort, wo es darauf ankommt, noch keine wirksamen Botschaften platzieren können.

Gesamter Forschungsbericht
Berichterstattung auf sf.tv

SRG-Meinungsumfragen: Bundesgericht weist Beschwerde gegen SF ab

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in Sachen Meinungsumfragen abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Damit ist der entsprechende Entscheid der UBI rechtskräftig. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Gegen die SF-Berichterstattung über das SRG-Wahlbarometer 07 im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen und über die SRG-Umfrage vor der eidgenössischen Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform und die «Kampfjetlärm-Initiative» vom Februar 2008 hatte der Beschwerdeführer zunächst bei der UBI Beschwerde eingereicht. Er warf SF vor, bei der Berichterstattung programmrechtliche Informationsgrundsätze verletzt zu haben. Die UBI wies beide Beschwerden mit Entscheid vom 22. August 2008 ab, worauf der Beschwerdeführer das Bundesgericht anrief.

Nachdem das Bundesgericht im März 2009 auf die Beschwerde betreffend SRG-Wahlbarometer nicht eingetreten ist, hat das Bundesgericht mit Urteil vom 30. September 2009 nun auch die zweite Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Die beiden Entscheide der UBI sind somit rechtskräftig.

gfs.bern war durch die Beschwerde nicht direkt betroffen, weil der Statistiker Ulmer, ein erklärter Gegner von Umfragen, die Beschwerde wegen der journalistischen Umsetzung gegen das Schweizer Fernsehen direkt geführt hatte. Die Institutsleitung ist dennoch über den Entscheid erfreut, sind doch die Beschwerden gegen die Umfragen für die SRG damit alle abgewiesen.