Archive for Januar, 2009

Letzte Befragung vor Abstimmung und Abstimmungsergebnisse im Vergleich

Nach der letzten repräsentativen StimmbürgerInnen-Befragung vor Abstimmung interessiert regelmässig, was man daraus für das Abstimmungsergebnis ablesen kann. Vor einfachen Faustregeln in Form von Umrechnungsfaktoren sei ausdrücklich gewarnt. Etwas anspruchsvollere Ueberlegungen sind aber gerade bei EU-Abstimmungen mit der nötigen Vorsicht möglich.

Einfache Extrapolationen von den letzten Befragungsergebnissen auf das Abstimmungsergebnis sind nicht möglich. Denn man muss zwischen

. Vorlagenart (Initiativen/Behördenvorlagen)
. Trends in der Befragungsreihe (Ja zunehmend oder abnehmend) und
. den Ereignissen, die nach der letzten Befragung geschehen,

unterscheiden.

Bei EU-Abstimmungen (meist Behördenvorlagen mit stabilem oder leicht steigendem Ja-Anteil) kann man wenigstens zwei der drei Randbedingungen einigermassen kontrollieren. Denn seit 1992 gab es fünf Volksentscheidung, die bis zuletzt mit einem identischen oder vergleichbaren Ansatz untersucht worden sind.


Quelle: gfs.bern

Den so generierten Daten kann man entnehmen: Die Untentschiedenen verteilen sich in der Regel auf beide Seiten. Die Proportion ist indessen nicht fix. Der Anteil des last swings auf die Ja-Seite variiert zwischen 0 und 50 Prozent der Unentschiedenen; im Mittel beträgt er 27 Prozent.

Auf die Gegnerschaft gemünzt heisst dies: Die Mehrheit der Unentschiedenen in der letzten Erhebung vor EU-Referenden ging immer auf die Nein-Seite. Im Schnitt waren es 73 Prozent, im Einzelfall mehr oder auch weniger.

Das ist den auch die einzige Faustregel, die man bei EU-Abstimmungen gelten lassen könnte:

Dass sich die Unentschiedenen im Verhältnis von 1 zu 3 auf die beiden Lager verteilen, und zwar zugunsten der Gegnerschaft. Im Einzelfall kann das Verhältnis aber auch 1 zu 1 oder 0 zu 4 lauten.

Die Variabilität lässt sich mit dem dritten Erklärungsgrund begründen: den Ereignissen nach der letzten Befragung, sprich, den meinungsbildenden und mobilisierenden Momenten in der letzten 14 Tagen. Die Extrembeispiele im Jahre 2005 waren:

. Schengen/Dublin: stark medialisierte EU-Abstimmungen in Frankreich und Niederlande, welche den Nein-Anteil im last swing in der Schweiz beförderten
. Personenfreizügigkeit: sehr starke Schlussmobilisierung der Ja-Seite.

Das hat bisher immer gestimmt. Es ist aber angesichts der eher geringen Fallzahl nicht mehr als eine erhärtete Spekulation. Vorsicht bleibt also angebracht, denn die vermeintlichen Faustregeln sind eher Fast-Regeln.

Claude Longchamp

Die letzte SRG-Umfrage zur Personenfreizügigkeit erscheint termingerecht am Mittwoch um 17 Uhr.

Morgen abend erscheint die zweite und letzte Umfrage der SRG zur Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit, die am 8. Februar 2009 stattfindet. Spitzfindige Eidgenossen konstruieren aus der Tatsache, dass noch nichts veröffentlicht worden sei, es würde eine Ueberraschung geben, die unterdrückt werden müsse. Das Ganze basiert auf einem Irrtum und ist Teil der Nein-Kampagne.

Die SRG publiziert seit 1998 regelmässig Umfragen vor Volksabstimmungen. Der Mittwochabend der zweiten Woche vor dem entscheidenden Wochenende ist seitdem stets der Publikationstag gewesen. Entscheidend ist die Regelung, die sich die Umfrageinstitute selbst auferlegt haben: 10 Tage vor der Abstimmung dürfen keine neuen demoskopischen Resultate mehr veröffentlicht werden.

Seit letztem Sonntag kursieren in Mails und auf dem Web Gerüchte, die aktuelle Umfrage hätte bereits am Wochenende erscheinen sollen. Sie sei jedoch nicht publiziert worden, weil sie eine Ueberraschung beinhalte, welche unter Verschluss gehalten werden müsse.

Verursacher der Grüchte sind, soweit rekonstruierbar, Teile des Referendumskomitees gegen die Personenfreizügigkeit, verwandte Politiker und affilierte Blogs. Auch meine Mailbox ist davon reichlich betroffen.

Das Phönomen ist neu und lästig. Wir halten deshalb fest: Die zweite und letzte Umfrage erscheint termingerecht am Mittwoch, 28. Januar 2009, 17 Uhr auf Internet und in den SRG SSR idée suisse Medien.

Alles andere ist frei erfunden und wird durch Wiederholung auch nicht wahrer.

Claude Longchamp

Die Meinungsbildung zu den Bilateralen 2000 in der Retrospektive

Der Prozess der Meinungsbildung zur den Bilateralen 2000 unterschirf sich von jenem zur Personenfreizügigkeit 2005. Es kam in der Schlussphase zu einem Meinungsumschwung Richtung “Nein”, aber auf hohem Zustimmungsniveau. Das ergab dennoch eine recht hohe Befürwortung der Vorlage in der Volksabstimmung.

Zwei Wege der Meinungsbildung
Wir kennen zwei unterschiedliche Entwicklungen der Meinungsbildung bei Volksabstimmungen: den Meinungsaufbau und den Meinungsumschwung.

Beim Meinungsaufbau verringert sich mit der Dauer der Kampagnen der Anteil Unschlüssiger zugunsten des Prozentsatzes Befürworter- und/GegnerInnen. Bei einem Meinungsumschwung nehmen die Unschlüssigen auch ab, doch nehmen die Ja- und Nein-Anteil nicht beide zu. Vielmehr resultiert meist ein Trend zur Ablehnung. Es verstärkt sich das Nein, und das Ja verringert ab.

Der Meinungsumschwung am Ende

Genau das war auch bei der Volkabstimmung über die Bilateralen im Jahre 2000 der Fall. Die erste SRG-Umfrage ergab noch 72 Prozent Zustimmung, verbunden mit 15 Prozent Ablehung und 14 Prozent Uschlüssige. In der zweiten Befragung verringerte sich der Ja-Anteil auf 63 Prozent, und es erhöhte sich der Nein-Prozentwert auf 24. Unentschieden waren damals 13 von Hundert. Bis zum Abstimmungstag baute sich nur noch der Nein-Anteil weiter auf. Er betrug schliesslich 33 Prozent. Der Ja-Wert lag am Ende bei 67 Prozent.

Der Meinungsumschwung in Richtung “Nein” während der heissen Phase des Abstimmungskampfes konnte damit im letzten Moment gestoppt werden. Doch warum setzte er ein?

Der Prozess der Meinungsbildung bei den Bilateralen begann ausserordentlich früh, – eigentlich mit dem Entscheid des Bundesrat, nach der verloren gegangenen EWR-Abstimmung die Europa-Problematik mit einem neuen Ansatz anzugehen. Der bi- statt multilaterale Weg wurde von Beginn weg als “schweizerisch” angesehen, was ihm erhebliche Vorschusslorbeeren verschaffte. Deshalb ergaben alle Umfragen zwischen 1996 und 2000 rund 70 Prozent Zustimmungsbereischaft bei rund 20 Prozent Ablehnungstendenz und rund 10 Prozent Unschlüssigen.

In der Terminologie des Dispositionsansatzes war die Prädisposition entscheidend: Der zweite Anlauf der schweizerischen Beteiligung am europäischen Integrationsprozess musste gelingen. Er war nach den Vorstellungen der Schweiz konzipiert worden, und das galt es zu berücksichtigen. Das beeinflusste selbst die Positionierung der SVP, welche wie die anderen Regierungsparteien die Parole herausgab.

In der Schlussphase mobilisierte sich die Opposition trotzdem verhement gegen die Bilateralen. Die Gegnerschaft entstand aus dem nationalkonservativen rechtslager, und sie erfasst die SVP-Basis, die zunehmend ins Nein rutschte. Der Effekt verallgemeinerte sich darüber hinaus aber kaum. So kam es zum aufgezeigten Meinungsumschwung ohne entscheidenden Mehrheitswechsel.

Der Vergleich zur Personenfreizügigkeit 2009

Mit Bezug auf die aktuelle Meinungsbildung kann man festhalten, dass sie wohl eher jener bei der Personenfreizügigkeit 2005 gleicht als der bei den Bilateralen 2000. Die übergeordnete Prädisposition, die für ein Ja spricht, ist zwar noch vorhanden, aber deutlich schwächer ausgeprägt. Das Paket, über das wir gegenwärtig abstimmen, ist viel kleiner als jenes im Jahre 2000, und die Wirtschaftsaussichten sind schlechter als damals. All dies führt dazu, dass sich die öffentliche Debatte vor einem skeptischeren Hintergrund verstärkt auf die Einzelfragen konzentriert, was erfahrungsgemäss nur den Gegnern nützt. Entsprechend ist die Zustimmung zur jetzigen Vorlage in der Ausgangslage geringer als sie bei den Bilateralen war.. Allerdings ist damit auch das Potenzial, das kampagnenmässig verunsichert werden kann, kleiner.

Die Meinungsbildung zur Personenfreizügigkeit 2005 in der Retrospektive

Morgen Freitag erscheint die erste der beiden SRG-Umfragen zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2009. Entschieden wird dann über die definitive Fortsetzung zur Personenfreizügigkeit, inklusive deren Erweiterung der bisherigen auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien. Schon vor der ersten direkten Volksentscheidung über dieses Thema in der Schweiz gab es von der SRG-Umfragen, die diesmal als Vergleichsbasis dienen können. Ein kleiner Rückblick.

Die Ereignisse am Anfang und am Ende
Das Hauptergeignis der Kampagne war damals am Anfang. EU-Kommissarin Ferrero-Waldner erklärte unmittelbar nach der Volksabstimmung zu den Abkommen von Schengen und Dublin, die im Juni 2005 stattfanden, nur bei einem Ja zur Personenfreizügigkeit würden der Zugang zur den beiden Abkommen offen stehen. Das verägerter die Schweizer Oeffentlichkeit erheblich.

Die Spannung blieb dann eigentlich bis zum Schluss bestehen, sodass die Ja-Seite ihre Kampagne bis in die allerletzten Tage verlängert, und an zentralen Orten für PassantInnenen bereits die Aepfel verteilen liess, die aus den Bäumen der Personenfreizügigkeit wachsen sollten. Mit Erfolg!

Mehrheit, Trends und Konfliktmuster richtig erkannt
Am Abstimmungstag waren 56 Prozent für die Personenfreizügigkeit. 44 Prozent der Stimmenden waren dagegen. Die Umfrageserie im Voraus verweis recht genau auf das Endresultat. Am 10. August (45 Tage vor der Abstimmung) hielt die erste Erhebung 49 % Zustimmung, 36 % Ablehnung und 15 % Unschlüssige fest. Am 7. September (18 Tage vor der Abstimmung) lautete das Verhältnis 50 % dafür, 38 % dagegen und 12 % Unentschiedene. Damit war klar, dass beide Seiten während der Kampagne etwas zulegen konnten, es aber bis am Schluss recht offen blieb, was Sache war.

Auch das Konfliktmuster der Abstimmung wurde in den Vorberfragungen richtig erkannt: In erster Linie polarisiert wurden die Stimmenden aufgrund ihrer Parteibindung. Hinzu kamen Einflüsse aus der sozialen Schichtung und aus der räumlichen Zugehörigkeit.

Die SP-Basis war von Beginn weg dafür, die SVP dagegend. Schwankend war die CVP-Basis, doch war immer ein Mehrheit im Ja, während sich dieses bei der FDP und den parteipolitisch ungebunden Stimmenden im Verlaufe der Kampagne verstärkte resp. aufbaute.

Argumente durch Wirtschaft
Argumentativ hatte die Ja-Seite stets die Nase vorne. Die ökonomisch optimistische Grundstimmung war von Vorteil. Die Ja-Seite waren den auch mit drei wirtschaftsbezogenen Botschaften mehrheitsfähig: Vereinfacht ins Ausland arbeiten gehen zu können, die Rekrutierungsmöglichkeiten von neuem Personal in spezifischen Branchen der Schweiz und die generelle Wichtigkeit der Marktöffnung für die Schweizer Wirtschaft zählten dazu. Die Gegnerschaft war beim Druck auf den Schweizer Arbeitsmarkt mehrheitsfähig, beschränkt auch bei den allgemeinen Befürchtungen zur Migration.

Die wichtigste Frage kann noch nicht beantwortet werden: Stimmt diese Auslegeordnung auch heute noch, oder muss sie neu gemacht werden? Kommt es zum Paradigmenwandel, oder braucht es einfach eine Differenzierung. Morgen abend wissen wir mehr!

Claude Longchamp