Am 27. September 2009 stimmen wir über den Verzicht auf die allgemeinen Volksinitiative ab. Das Parlament war einhellig dafür; das Volk reagiert so ratlos wie noch nie auf eine Behördenvorlage.
Seit dem 9. Februar 2009 hat die Bundesverfassung den Zusatz, dass InitianInnen eine allgemeine Initiative einreichen können, wobei das Parlament darüber entscheidet, ob das Anliegen in der Verfassung oder in einem Gesetz geregelt wird. Eingeführt wurde das mit der Begründung, die grosse Verfassungsreform von 1999 habe gezeigt, dass das bestehende Initiativrecht die Einheitlichkeit des wichtigsten Vertragswerkes der Schweiz unterlaufe. Die stimmende Bevölkerung war damit einverstanden und hiess die Aenderung der Spielregeln mit über 70 Prozent Zustimmung gut.
In der Folge hätte das Parlament die Kriterien und das Vorgehen festlegen sollen, wie National- und Ständerat in ihrer Entscheidung vorgehen. Doch konnte sich das Parlament nicht einigen, sodass es den Auftrag an den Absender zurückwies. Deshalb stimmen wir erneut über den Vorschlag ab. Sagen wir diesmal Ja, verzichten wir aber auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.
Die erste von zwei SRG-Umfragen hierzu zeigt den GAU auf, der aus der verzwickten Situation entstand. 41 Prozent der teilnahmewilligen wissen 6 Wochen vor der Abstimmung nicht, wie sie sich entscheiden sollen – ein Schweizer Rekord! 40 Prozent würden eher oder bestimmt nein stimmen, müsste man sich sofort festlegen. Nur gerade 19 Prozent der beteiligungswilligen BürgerInnen folgen der Position des Parlaments.
Das ist ein eklatanter Unterschied, der zeigt, wie verschieden die Diskurse in dieser Sache verlaufen: Das Parlament entschied aufgrund eher technisch-juristischer Argumente. Die Bevölkerung wiederum reagiert mit kaum zu überbietender Verunsicherung, aus der auch Misstrauen spricht.
Eine Diskussion zwischen PolitikerInnen und StimmbürgerInnen hierzu hat bisher überhaupt nicht stattgefunden. Doch das wäre die Aufgabe eines Abstimmungskampfes von einer Volksabstimmung. Denn es geht dabei um “Abstimmung” verschiedener Auffassungen. Nicht um Kollision zwischen ihnen.
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