Im Zweifelsfalle “Nein”

Vor Volksabstimmungen machen Faustregeln gerne die Runde. Wie zaubert man aus letzten Vorumfragen Abstimmungsergbnisse hervor?, ist hier die Frage. Ich sage hierzu klar und deutlich: Lassen Sie das, wenn Sie nicht geübt sind, und mehr als nur spasseshalber eine Wette abschliessen wollen. Lesen Sie aber regelmässig den Kommunikationsblog mit den empirisch triftigen “Faustregeln”.


“Kein Faustrecht bei Faustregeln”, fordert Claude Longchamp im Umgang mit Extrapolationen aus Umfragewerten.

Die beliebteste Faustregel ist, die Unentschiedenen in Umfragen einfach wegzulassen resp. proportional auf die beiden Seiten zu verteilen. Aus relativen Mehrheiten werden so sicher absolute. Doch das macht wenig Sinn: Wer sich im Abstimmungskampf gerade keine Meinung bilden konnte, ist eben nicht gleich strukturiert wie jemand, der zu einem Schluss kam. Deshalb meine Empfehlung: Finger weg von dieser Faustregel!

Die zweitbeliebteste ist die “Drittel-Drittel-Drittel-Regel”. Demnach stimmt ein Drittel schliesslich gar nicht ab, ein Drittel ist am Ende dafür und ein Drittel votiert dagegen. Die Seite, die im Rückstand ist, hat diese Regel gern, denn sie holt so nochmals auf. Doch auch hier lautet meine Empfehlung: Finger auch weg, denn der Wunsch der Komitees in der Defensive ist hier der Vater des Gedankens.

Die drittbeliebteste Fausregel wird sogar mir zugeschrieben, und sie ist einprägsam: Alle Unentschieden zu den Nein-Sagern zählen! Das hilft ganz sicher der Opposition von Behördenvorlagen, ist deshalb aber nicht richtiger als der Rest. Da kann ich nur empfehlung: Auch hier die Finger weg, wer seine Hand nicht verbrennen will!

Faustregeln machen nur dann einen Sinn, wenn sie nicht willkürlich und wunscherfüllt, nicht taktisch oder manipulativ erfolgen. Bei Faustregeln darf nicht das Faustrecht gelten!

Faustregeln machen sozialwissenschaftlich Sinn, wenn sie empirisch gesichert sind: das heisst, die gemachten Annahmen auch überprüft werden, und so zu neuen besseren Annahmen führen. Das rät zunächst zu Vorsicht mit allen voreiligen Schlüssen, dann aber auch zu Offenheit für neue Entwicklungen. Gesetze kennt man keine; brauchbare Regeln indessen schon. Den vorläufig letzten Stand meiner entsprechenden Erfahrungen fasse ich wie folgt zusammen:

1. Der Nein-Anteil nimmt in praktisch allen Trendbefragung von der letzten Erhebung bis zum Abstimmungstag zu. Wie viel, ist aber offen!

2. Wenn der Ja-Anteil in den Trendumfragen steigt, steigt er in aller Regel bis zur Abstimmung weiter. Wie viel, ist aber auch hier offen!

3. Wenn der Ja-Anteil in den Trendumfragen indessen sinkt, verringert er in den meisten Fällen auch bis zur Abstimmung. Wie viel, ist schliesslich auch hier offen!

Die wichtigste Voraussetzung all meiner Fausregeln lautet: Man muss nicht nur die jüngsten Verhältnisse kennen, sondern auch die Trends davor. Machen Sie also nie aus einer einzigen Umfrage eine Trendextrapolation. Die folgen der 2. und 3. sind so gar nicht abschätzbar.

Und: Achten Sie sich beim Trend mehr auf die Entwicklung der Ja-, weniger auf die Veränderung der Nein-Anteile. Diese erhöhen sich sowieso von der letzten Umfrage bis zum Abstimmungsergebnis.

Wenn die Ja-Anteile eindeutig sinken, sind alle einleitend zitierten Faustregel aus der Welt des Faustrechts an sich falsch. Dieser Trend kommt aber bei fast allen Umfragen zu Volksinitiativen vor. Das hat seinen guten Grund: Empirische gesicherte Meinungsbildung ist nicht nur Meinungsaufbau, wie der common sense meint, sondern auch Meinungswandel, wie die Umfrageforschung weiss: Meinungsaufbau bedeutet, dass die Unentschiedenheit ab- und die Entschiedenheit (auf beiden Seiten) zunimmt. Meinungswandel jedoch bedeutet, dass aus Unentschiedenen einerseits eher GegnerInnen werden, aber auch aus anfänglichen BefürworterInnen schliessliche GegnerInnen entstehen können!

“Ja, aber”, lautet die erklärende Formel hierfür. Bei Initiativen teilt man nicht selten das Anliegen, das aufgenommen wurde (”Ja”); man ist aber für mit den Lösungen des Problems, die vorgeschlagen werden, nicht einverstanden (”aber”). Dann gilt aus Erfahrung: “Im Zweifelsfalle nein …”

Und das rate ich auch für den Umgang mit den meisten sog. Faustregeln: Im Zweifelsfalle keiner glauben …

… und immer wieder unseren Kommunikationsblog hierzu konsultieren! Die drei ersten geläuterten Faustregeln sind schon mal drauf.

ps:
Den background für diese Kurzfassung meiner Erfahrungen habe ich im Dispositonsansatz ausgearbeitet und auf dem web handlich zusammengefasst. Die neueste Version finden Sie hier.

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