Die Meinungsbildung zu den Bilateralen 2000 in der Retrospektive

Der Prozess der Meinungsbildung zur den Bilateralen 2000 unterschirf sich von jenem zur Personenfreizügigkeit 2005. Es kam in der Schlussphase zu einem Meinungsumschwung Richtung “Nein”, aber auf hohem Zustimmungsniveau. Das ergab dennoch eine recht hohe Befürwortung der Vorlage in der Volksabstimmung.

Zwei Wege der Meinungsbildung
Wir kennen zwei unterschiedliche Entwicklungen der Meinungsbildung bei Volksabstimmungen: den Meinungsaufbau und den Meinungsumschwung.

Beim Meinungsaufbau verringert sich mit der Dauer der Kampagnen der Anteil Unschlüssiger zugunsten des Prozentsatzes Befürworter- und/GegnerInnen. Bei einem Meinungsumschwung nehmen die Unschlüssigen auch ab, doch nehmen die Ja- und Nein-Anteil nicht beide zu. Vielmehr resultiert meist ein Trend zur Ablehnung. Es verstärkt sich das Nein, und das Ja verringert ab.

Der Meinungsumschwung am Ende

Genau das war auch bei der Volkabstimmung über die Bilateralen im Jahre 2000 der Fall. Die erste SRG-Umfrage ergab noch 72 Prozent Zustimmung, verbunden mit 15 Prozent Ablehung und 14 Prozent Uschlüssige. In der zweiten Befragung verringerte sich der Ja-Anteil auf 63 Prozent, und es erhöhte sich der Nein-Prozentwert auf 24. Unentschieden waren damals 13 von Hundert. Bis zum Abstimmungstag baute sich nur noch der Nein-Anteil weiter auf. Er betrug schliesslich 33 Prozent. Der Ja-Wert lag am Ende bei 67 Prozent.

Der Meinungsumschwung in Richtung “Nein” während der heissen Phase des Abstimmungskampfes konnte damit im letzten Moment gestoppt werden. Doch warum setzte er ein?

Der Prozess der Meinungsbildung bei den Bilateralen begann ausserordentlich früh, – eigentlich mit dem Entscheid des Bundesrat, nach der verloren gegangenen EWR-Abstimmung die Europa-Problematik mit einem neuen Ansatz anzugehen. Der bi- statt multilaterale Weg wurde von Beginn weg als “schweizerisch” angesehen, was ihm erhebliche Vorschusslorbeeren verschaffte. Deshalb ergaben alle Umfragen zwischen 1996 und 2000 rund 70 Prozent Zustimmungsbereischaft bei rund 20 Prozent Ablehnungstendenz und rund 10 Prozent Unschlüssigen.

In der Terminologie des Dispositionsansatzes war die Prädisposition entscheidend: Der zweite Anlauf der schweizerischen Beteiligung am europäischen Integrationsprozess musste gelingen. Er war nach den Vorstellungen der Schweiz konzipiert worden, und das galt es zu berücksichtigen. Das beeinflusste selbst die Positionierung der SVP, welche wie die anderen Regierungsparteien die Parole herausgab.

In der Schlussphase mobilisierte sich die Opposition trotzdem verhement gegen die Bilateralen. Die Gegnerschaft entstand aus dem nationalkonservativen rechtslager, und sie erfasst die SVP-Basis, die zunehmend ins Nein rutschte. Der Effekt verallgemeinerte sich darüber hinaus aber kaum. So kam es zum aufgezeigten Meinungsumschwung ohne entscheidenden Mehrheitswechsel.

Der Vergleich zur Personenfreizügigkeit 2009

Mit Bezug auf die aktuelle Meinungsbildung kann man festhalten, dass sie wohl eher jener bei der Personenfreizügigkeit 2005 gleicht als der bei den Bilateralen 2000. Die übergeordnete Prädisposition, die für ein Ja spricht, ist zwar noch vorhanden, aber deutlich schwächer ausgeprägt. Das Paket, über das wir gegenwärtig abstimmen, ist viel kleiner als jenes im Jahre 2000, und die Wirtschaftsaussichten sind schlechter als damals. All dies führt dazu, dass sich die öffentliche Debatte vor einem skeptischeren Hintergrund verstärkt auf die Einzelfragen konzentriert, was erfahrungsgemäss nur den Gegnern nützt. Entsprechend ist die Zustimmung zur jetzigen Vorlage in der Ausgangslage geringer als sie bei den Bilateralen war.. Allerdings ist damit auch das Potenzial, das kampagnenmässig verunsichert werden kann, kleiner.

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