Im Nachgang zu den schweizerischen Parlamentswahlen 2007 verlangte Ständerat Rolf Büttiker mit einer Interpellation, die Karenzfrist für die Veröffentlichung von Umfragen vor Wahlen und Abstimmungen von 10 zu erhöhen. Der Bundesrat lehnte eines gesetzliche Regelung ab, liess es aber offen, mittels eines Gentlement Agreements für eine Lösung zu sorgen. Ein runder Tisch hierzu ist der Interpellation nicht gefolgt, hat aber Massnahmen gegen die neuartigen Probleme erarbeitet.
Vielleicht erinnert man sich noch: Am Freitag vor den schweizerischen Parlamentswahlen 2007 erschien eine Wahlumfrage des CBC-Instituts, die andern Tags auf dem Aushang und der Frontseite der Basler Zeitung war. Die Ueberraschung war gross, denn seit 1993 verpflichten sich die im Branchenverband zusammengeschlossenen Meinungsforschungsinstitute, in den letzten 10 Tage vor einer Wahl oder eine Abstimmung nichts mehr zu veröffentlichen.
Rolf Büttiker, FDP-Ständerat aus Solothurn, nahm diese Publikation zum Anlass, eine Interpellation zu starten, die eine Ausdehnung der Frist ohne Publikation neuer Umfragen für die ganze Dauer forderte, während der brieflich abgestimmt werden kann. Das wären minimal 21, maximal 28 Tage. Begründet wurde dies damit, 1993 habe die 10 Tage Sperrfrist eingeführt, um während der Zeit, in der schon gestimmt werde, jede nur denkbare Form der Beeinflussung zu vermeiden. Seit die erleichterte briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, habe die Zahl der früh Stimmenden und Wählenden markant zugenommen, sodass man jetzt auch die Frist anpassen müsse, argumentierte der Interpellant nun.
Am runden Tisch, an dem Bundesbehörden, Uniwissenschafter, die Forschungsbranche und die Medien durchwegs prominent vertreten waren, verwarf man diese Argumentation gründlich. Tatsächlich sei es bis zu Beginn der 90er Jahre so gewesen, dass man in den letzten Tagen seitens der Parteien und der Medien kaum mehr Wahlkampf geführt habe. Das sei zwischenzeitlich jedoch gründlich verschwunden, argumentierten namentlich die Verleger und Medienvertreter. Mediale Ereignisse, politische Werbung und Stimmungsmache mit Gerüchten und Mobilisierungskampagnen würden häufig bis in die letzten Stunden vor Schliessung der Urnen andauern. Dafür sei die tiefe Stimm- und Wahlbeteiligung in den letzten Jahren wieder angestiegen lassen. Von daher sei es auch denkbar, auf die Karenzfrist für Veröffentlichung von Umfragen ganz zu verzichten, meinte der Presserat, zumal es bis heute niemandem gelungen ist, einen systematischen Einfluss von Publikationen auf die Entscheidung nachzuweisen.
Seitens der Forscher wurde betont, die Branche und die Mitglieder hätten in den letzten 15 Jahren vieles zur Hebung der Qualität von Umfragen beigetragen. Die spezialisierten Institute haben sich auf Minimalstandarts für die Produktion geeignet, in Richtlinie für die Verbandsmitgliedern festgelegt, und würden aus Gründen des Konkurrenzvorteils intern laufend an Verbesserungen arbeiten. Missbräuche können heute dank der Selbstregulierung weitgehend ausgeschlossen werden.
Ein Verlängerung der Karenzfrist, waren sich Medien und Forscher einig, würde einen ganz anderen Effekt haben: den Schwarzmarkt für unveröffentlichte Umfrage erhöhen; unkontrollierte und wenig seriöse Angebote auf Internet anwachsen lassen und das Eindringen von Nicht-Verbandsmitgliedern ins Wahl- und Abstimmungsgeschehen befördern, die sich an keine der erarbeiteten Standards halten würden.
Das überzeugte letztlich auch den Interpellanten. So ist CBC, das Institut, das seinen Vorstoss ausgelöst hatte, ein chinesisches Unternehmen, das zur Eigenprofilierung in den Wahlkampf eingegriffen hat. Es ist nicht Verbandsmitglied und kann sich deshalb auch leisten, die Richtlinien konsequenzenlos zu missachten.
Die Lösung des Problems sucht man deshlab auf dem Weg, den der Präsident der Branchenvereinigung signalisiert hat: Verzicht auf eine Verlängerung der Sperrfrist für die Publikation; Verzicht auf Fragen, ob und wie man brieflich gestimmt habe, in Vorbefragungen zu Wahlen und Abstimmung, Anerkennung der entsprechenden Richtlinie durch die Verlagshäuser und die SRG als interne Empfehlung an die Redaktionen.
Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass er nicht die bestraft, die sich um Qualität und Ordnung bemüht haben, sondern jene ausschliesst, die den Wildwuchs vorantreiben.
Interessant sind die Verhältnisse auch in den USA. Die vorzeitige Stimmabgabe erfreut sich eine wachsenden Beliebtheit. Sie kann brieflich (in allen Gliedstaaten) oder an der Urne (zwei Drittel der Gliedstaaten) abgegeben werden.
In den USA würde niemand auf die Idee kommen, deshalb Umfragen nicht mehr zuzulassen. Vielmehr sind sie bis im letzten Moment erlaubt. Das Einzige, was untersagt ist, Umfragen zu veröffentlichen, wenn die ersten lokale im Westen geschlossen sind, während man im Osten noch wählen kann.
Die Schweiz würde sich, wenn sie der Interpellation von Büttiker folgen würde, genau in die umgekehrte Richtung bewegen.