Gemeindezusammenlegungen sind erfahrungsgemäss eine emotionale Angelegenheit. Eine altbewährte Gemeindesituation und eine zugrundeliegende hochgradige Zufriedenheit mit der eigenen Wohngemeinde werden aufgebrochen und neu organisiert.
Entsprechend gibt es für Betroffene während eines Zusammenlegungsprozesses einiges zu verdauen. Im Auftrag des Kantons Aargau haben wir diesen “Verdauungsprozess” mit verschiedenen Blickwinkeln näher untersucht. Dabei durchleuchteten wir 7 erfolgreich zusammengeschlossene Gemeinden und 2 Gemeinden, welche sich für einen Alleingang entschieden haben und befragten in jeder Gemeinde jeweils rund 300 Stimmberechtigte und 6 Praxisexperten, welche den Abstimmungsprozess in einer engagierten Rolle begleitet hatten.
Für die ausführlichen Erkenntnisse darf ich gerne auf die Schlussberichte verweisen. Dem geneigten Blog-Leser möchte ich 5 zentrale Erkenntnisse nicht vorenthalten:
Erstens ist die Angst vor Heimatverlust ein kritisches Grundgefühl, das in jedem Fusionsprojekt eine Rolle spielt. Damit scheint dieses Grundgefühl aber auch nicht allleine darüber zu entscheiden, ob eine Zusammenlegung an der Urne zustandekommt oder nicht. Oder in anderen Worten: Die Angst vor Heimatverlust erklärt nicht, wieso die einen Fusionen abgelehnt und die anderen angenommen werden. Bezeichnenderweise äussern Jahre nach der Gemeindezusammenlegung nur gerade 16% einen tatsächlich eingetroffenen Heimatverlust.
Zweitens scheitern Gemeindezusammenlegungen offensichtlich dann, wenn der einen Gemeinde, und nur der einen, aus der Fusion ein klarer Nachteil erwächst. Eine einseitige Benachteiligung beobachten wir in allen gescheiterten Fusionsprojekten, während erfolgreiche Zusammenlegungen durch die Inexistenz einer solchen Benachteiligung auffallen. Bezeichnenderweise betonen Befragte in erfolgreich fusionierten Gemeinden, dass durch die Gemeindezusammenlegung keiner der postulierten Nachteile eingetroffen ist. Nur am Rande: Ein einseitiger Vorteil ist offensichtlich aber nicht zustimmungsmindernd, wie beispielsweise der Steuervorteil für Littau bei der beschlossenen Fusion Luzern/Littau gezeigt hat.
Drittens scheinen Zusammenlegungsabsichten immer dann von Erfolg gekürt zu sein, wenn sich während des Abstimmungskampfes eine klare und systematische Kommunikation aus Behördenhand beobachten lässt. Wurde eine solche Behördenkommunikation nicht beobachtet, schien ein Scheitern an der Urne eine unausweichliche Folge zu sein.
Viertens genügt die Behördenkommunikation alleine aber nicht. Ebenso wichtig ist ein gleichgerichtetes Echo aus der Bevölkerung. Überall dort, wo die Behördenkommunikation mit auch kommunikativ engagierten Privatpersonen ergänzt wurde, resultierte eine erfolgreich beschlossene Fusion.
Fünftens bedeut ein einmal beschlossener Gemeinde-Alleingang keineswegs einen sakrosankten Endzustand. Gerade auch in Gemeinden mit Beschluss zum Alleingang gehen sowohl Gegner wie auch Befürworter davon aus, dass in spätestens 15 Jahren wieder über eine Gemeindezusammenlegung nachgedacht wird.
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